Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Auftragsabschluss
Auftragsbestätigung wird zwischen dem Besteller des Behälters (Auftraggeber) und der Firma BRV Biologische Reststoff Verwertung GmbH, Brenters 1, 88353 Kißlegg (Auftragnehmer) geschlossen.
2. Auftragsgegenstand
Der Auftrag erfasst die Bereitstellung der jeweiligen Behälteranzahl zur Aufnahme von Speiseresten und Lebensmitteln, die Abfuhr der Speisereste sowie die Reinigung und Desinfektion des Behälters durch den Auftragnehmer.
3. Zeitliche Abwicklung
Vereinbarung über bestimmte Zeiten für die Bereitstellung oder Abholung des Behälters sind für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn sie von ihm schriftlich bestätigt wurden. Betriebsbedingte Unterbrechungen bzw. Verschiebungen der Leerung des Behälters sind dem Auftragnehmer vor der Unterbrechung telefonisch, oder per E-Mail mitzuteilen, da Leerfahrten kostenpflichtig sind. Die Abholung des Behälters wird so termingerecht wie möglich durchgeführt.
4. Zufahrten und Aufstellplatz
Zufahrten sowie Aufstellplätze zu Hof, Lagerplätzen und Gehwegen sind vom Auftraggeber so bereitzustellen, dass das Befahren von unseren Fahrzeugen ungehindert erfolgen kann. Ungehinderter Zugang zu den Behältern ist zu gewährleisten.
5. Sicherung und Beladen des Behälters
Für die erforderliche Sicherung des Behälters, etwa durch Beleuchtung oder Absperrung ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Behälter darf nur bis zur Höhe des Randes beladen werden. Überladenen Behälter können aus sicherheitstechnischen Gründen nicht geleert werden. Für Kosten und Schäden durch unsachgemäße Beladung haftet der Auftraggeber. Der Behälter darf nur mit den bei der Auftragsbestätigung deklarierten Abfällen (Speisereste, verpackte Lebensmittel, etc.) beladen werden. Für Schäden und Kosten, die durch Nichtbeachtung der vorstehenden Beladungsvorschriften entstehen, haftet der Auftraggeber, auch durch nicht im Auftrag benannte Personen.
6. Schadensersatz
Für Schäden (Verschleiß ausgenommen) am Behälter sowie Abhandenkommen des Behälters, die in der Zeit der Bereitstellung bis zur Leerung, Reinigung und Desinfektion entstehen, haftet der Auftraggeber. Für Schäden, die in der Zeit der Leerung, Reinigung und Desinfektion des Behälters entstehen, haftet der Auftragnehmer, soweit ihm oder seine Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung entfällt, wenn der Schaden nicht unverzüglich nach Kenntnis angezeigt wird.
7. Entgelte
Das vereinbarte Entgelt umfasst, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, die Bereitstellung, das Leeren, das Reinigen, die Desinfektion und das Verbringen des Abfalls zum Bestimmungsort. Für die vergeblichen An- und Abfahrten bei der Abholung der Speisereste wird der reguläre Behälterpreis pro Abholung berechnet. Alle Preisangaben und Entgelte verstehen sich zzgl. Gesetzlicher Mehrwertsteuer.
8. Fälligkeit der Rechnungen
Rechnungen sind nach Rechnungserhalt ohne Abzug sofort fällig.
9. Sonstiges
Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.